Psychische Gefährdungs­beurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungs­beurteilung psychischer Belastungen - Einfache Planung und Durchführung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung steht oft als leidiges und kompliziertes Thema da, welches gefühlt nur Ressourcen und Zeit in Anspruch nimmt.

Für uns ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ein effektives Tool zur Organisationsdiagnostik. Neben der geforderten Ermittlung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gehen wir gleichzeitig Optimierungsthemen an. Wir bauen auf Bestehenden auf und nutzen bereits vorhandene Daten. Gezielt stellen wir Schwerpunkte fest und empfehlen entsprechende Maßnahmen.

Sollte es in Ihrem Unternehmen noch keine psychische Gefährdungsbeurteilung geben, können wir diesen Prozess für Sie einfach und fachkundig durchführen bzw. begleiten.

Jedes Unternehmen hat unterschiedliche Vorstellungen und Kenntnisse zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Hier für Sie weitere Informationen.

Untersuchungs­gegenstand der GB psych

Es geht bei einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht um die Psyche der Angestellten im Einzelnen. Vielmehr werden Tätigkeitsprofile und Arbeitsplatzanalysen im Allgemeinen erstellt, aus denen Schlussfolgerungen für Tätigkeitsbereiche formuliert werden.

Durch abgestimmte Verfahren und validierte Messungen werden innerhalb der Organisation Wirkungszusammenhänge sichtbar gemacht und zielführende Maßnahmen durch umfassendes Fachwissen entwickelt und umgesetzt.

Für den gesamten Prozess ist es verpflichtend eine fachgerechte Dokumentation zu erstellen, die im Falle einer Überprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt als Nachweis dient.

Gesetzliche Grundlagen

Seit 2013 sind alle Arbeitgeber*innen gemäß § 5 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für ihre Arbeitnehmer*innen durchzuführen, unabhängig von der Unternehmensgröße, also auch sogenannte KMUs (kleine und mittlere Unternehmen).

Die Erweiterung des Gesetzes entstand vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Arbeitswelt. Die Tätigkeiten der Arbeitnehmer*innen verschieben sich immer mehr von körperlicher Arbeit hin zu rein geistiger Tätigkeit am Arbeitsplatz. Unternehmen und Verwaltungen werden damit vor andere Aufgaben als noch vor 10 Jahren gestellt.

Festzuhalten ist, dass aufgrund der sich wandelnden Arbeitswelt ein deutlicher Anstieg von psychischen Erkrankungen zu verzeichnen ist. Laut der AU-Daten des DAK Gesundheitsreports 2017 sind die psychischen Erkrankungen weiter gestiegen, sodass bei einer Auflistung der zehn wichtigsten Krankheitsarten sie den zweiten Platz belegen.

GB psych - mehr als nur eine gesetzliche Pflicht

Eine qualitativ gut durchgeführte GB psych zeigt, wo Ihr Unternehmen steht und welche Bedarfe Sie haben.


Die Untersuchung der Initiative Gesundheit und Arbeit zeigt die Effektivität auf. Jeder investierte Euro in betriebliche Gesundheitsförderung und somit auch in den Bereich psychische Gesundheit im Unternehmen spart im Schnitt über das gesamte Unternehmen 2,70 € (Quelle: iga-Report 28 (2015): Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Prävention. Zusammenstellung der wissenschaftlichen Evidenzen von 2006 bis 2012.)

Ablauf der psychischen Gefährdungs­beurteilung

Eine professionell erstellte Gefährdungsbeurteilung folgt einem systematischen Vorgehen (siehe Grafik). Im Folgenden der allgemeine Ablauf.

Im ersten Schritt werden die Ziele der Gefährdungsbeurteilung geklärt und welche Tätigkeitsbereiche im Unternehmen betrachtet werden sollen. Die darauffolgende Phase umfasst die konkrete Analyse der psychischen Belastungen. Hierbei kommen nach Ausgangslage verschiedene Messverfahren zum Einsatz. Die Auswahl des passenden Messverfahrens ist entscheidend. Zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Messverfahren haben wir einen Artikel verfasst.

Die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung – Auswahl der richtigen Analysemethode, Vor- und Nachteile

Nach Abschluss der Analyse werden die Ergebnisse mit den Projektbeteiligten ausgewertet. Anhand der Ergebnisse erfolgt die Maßnahmenentwicklung. Daraufhin erfolgt die Umsetzungsphase.

Nach einem gewissen zeitlichen Abstand werden die Maßnahmen evaluiert, um die Wirksamkeit zu überprüfen. Gleichzeitig wird festgestellt, ob die Ziele aus dem ersten Schritt erreicht wurden. Nach 2 bis 3 Jahren ist eine Aktualisierung der GB psych ebenfalls verpflichtend.